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Aufnahmebedingungen Uni-Kita Blütengarten

     

  • Ein Elternteil des Kindes muss als WissenschaftlerIn (oder im nichtwissenschaftlichen Bereich mit vergleichbaren Arbeitsbedingungen) an der Fakultät für Biologie tätig sein.

 

  • Der andere Elternteil muss ebenfalls berufstätig bzw. in Ausbildung sein.

 

Von der Leiterin der Kindertagesstätte wird ggf. eine Warteliste geführt. Zur Bearbeitung dieser Warteliste werden in Absprache mit Vertretern der Fakultät für Biologie und dem Personalrat folgende Kriterien herangezogen:

 

  • Notwendigkeit der Ganztagesbetreuung

 

  • Umfang der Beschäftigung (von MitarbeiterIn und PartnerIn)

 

  • Notwendigkeit der arbeitsplatznahen Betreuung

 

  • Eintrittsalter des Kindes

 

  • Geschwisterkinder (Kinder, deren Geschwister in der Kindertagesstätte sind oder waren)

 

  • Bei Beschäftigten aus Administration und Technik: Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen

 

  • Bei gleicher Familiensituation wird das Kind einer in der Biologie tätigen Frau dem eines Mannes vorgezogen
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