Portal "Kinderkrankentage"
Bei Krankheit eines Kindes unter 12 Jahren, das in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert ist, besteht ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung sowie auf Kinderkrankengeld von Ihrer Krankenversicherung. Dieser Anspruch besteht für 15 Arbeitstage pro Kind und Jahr für jedes in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Elternteil. Damit Alleinerziehende nicht schlechter gestellt werden, können sie unter den o.g. Voraussetzungen für 30 Arbeitstage pro Kind und Jahr Kinderkrankengeld beziehen und entsprechend unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden.
Mit dem Ausfüllen und Abschicken dieses Formulars melden Sie dem Familienservice als Arbeitgeberin, dass Sie wegen der Pflege eines erkrankten Kindes vom Dienst ferngeblieben sind.